Klimafreundlicher Neubau – Mit KfW-Kredit 297/298 zinsgünstig energieeffizient bauen
Bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit – schon ab Effizienzhaus-Standard 40 möglich
Warum Förderkredit 297/298?
Bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit – schon ab Effizienzhaus-Standard 40 möglich
Modern, nachhaltig, zukunftssicher: Blockieren Sie hohe Energie- und CO₂-Kosten langfristig
Für Privatpersonen & Investoren: Flexibel für Neubau oder Erstkauf
Bis zu 35 Jahre Laufzeit & 10 Jahre Zinsbindung – Planungssicherheit pur
Günstige Zinsen durch Bundeszulage
Effektive Zinssätze dank Zuschuss des Bundes

**Hohe Kreditbeträge pro Wohnung**
• 100.000 € für Effizienzhaus 40
• 150.000 € bei zusätzlichem QNG-PLUS/PREMIUM-Zertifikat

Umfassende Förderabdeckung
Inklusive Baukosten, Nebenkosten, Planung & Zertifizierung
Zielgruppen & Antragstellung
Wer kann fördern? Privatpersonen (für Eigennutzung oder Vermietung), WG, Freiberufler, Unternehmen, Genossenschaften, soziale Träger
Ersterwerb? Innerhalb 12 Monate nach Bauabnahme möglich
Wiederholen? Wechsel von BEG nach 6 Monats Sperrfrist möglich
Effizienzhaus-Standard 40 → max. 40 % Transmissionswärmeverlust, 55 % Primärenergiebedarf
Nachhaltige, gas-/ölfreie Heizung


Lebenszyklusanalyse max. 24 kg CO₂äq/m²a

QNG-Zertifikat für Premium-Kredit





Der KfW-Kredit 297/298 unterstützt den klimafreundlichen Wohnungsneubau umfassend – von optimaler Energieeffizienz über erneuerbare Heiztechnik bis zur Nachhaltigkeitszertifizierung. Besonders attraktiv wird die Förderung durch zinsgünstige Konditionen, lange Laufzeiten und optional höhere Kreditbeträge bei QNG-Zertifizierung.

01

Laufzeiten:

Bis zu 35 Jahre gesamt, max. 10 Jahre Zinsbindung, tilgungsfrei möglich (bis zu 5 Jahre)
02
Mittelverwendung:
Abwicklung über Hausbank, komplette Mittelauszahlung innerhalb 12 Monate
03
Nachweise:
BnD-Zertifikat durch Energieeffizienz-Expert/in + Bankbestätigung
So funktioniert’s – 3-Schritte-Guide

Schritt 1
Energieberatung frühzeitig einbinden – Notwendig für Effizienz- und Nachhaltigkeitszertifikat


Schritt 2
Antrag über Hausbank stellen – Kredit beantragen, Projekt- und Kostennachweise einreichen


Schritt 3
Nachweise nach Fertigstellung – Energieexperte-Zertifikat + Bankbestätigung (BnD)


Hier die wichtigsten Schritte noch eimal zusammengefasst:
Hier ist eine klare, strukturierte Zusammenfassung der Schritte für die Förderung mit dem KfW‑Kredit 297/298 beim klimafreundlichen Neubau:
1. Planung & Experten hinzuziehen
Bevor das Bauvorhaben beginnt, engagieren Sie einen Energieeffizienz-Experten (oder Energieberater) – dieser prüft, ob Ihr Neubau den hohen Anforderungen (z. B. Effizienzhaus 40, keine fossile Heizung) entspricht. Diese Fachperson erstellt zudem die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) online über das KfW-Prüftool – eine zwingende Unterlage für die Antragstellung
2. Antrag vor Baubeginn stellen
Den Antrag auf den KfW-Kredit 297 (für Eigennutzer) oder 298 (für Vermieter) müssen Sie vor Beginn der Bauarbeiten über Ihre Hausbank oder das KfW-Förderportal einreichen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – die Förderung erfolgt sofern Mittel verfügbar .
3. Kreditkonditionen & Förderhöhe
Förderkredit bis 100 000 € je Wohneinheit für Effizienzhaus 40
150 000 € maximal, wenn zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG Premium) besteht
Laufzeiten bis zu 35 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre. Es gibt tilgungsfreie Anlaufzeiten, in denen nur Zinsen, aber keine Tilgung gezahlt werden
4. Bauphase realisieren
Sie führen Ihr Bauvorhaben durch – dabei begleitet Sie der Energieberater weiter, insbesondere zur Einhaltung aller Effizienzanforderungen. Rechnungen und Nachweise sollten dokumentiert werden, besonders wenn QNG-Zertifizierung angestrebt wird .
5. Bestätigung nach Durchführung
Nach Abschluss des Baus erstellt der Energieberater die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) und übermittelt sie zusammen mit Rechnungen über erbrachte Leistungen über das KfW-Portal
6. Auszahlung & Identitätsnachweis
Identitätsprüfung mittels SCHUFA-IdentitätsCheck, VideoIdent oder PostIdent via KfW‑Portal
Nach erfolgreich hochgeladenen Nachweisen wird der Kreditbetrag ausgezahlt (bei bank-interner Abwicklung ggf. durch die Hausbank).
Wichtige Hinweise
Effizienzstandard 40 verpflichtend, keine fossilen Heizungen
Förderung ist bis Mittelabruf möglich – kein Anspruch, sondern abhängig von Bundesmitteln
Kredit ist kombinierbar mit anderen Programmen, z. B. für Heizungssanierung oder Baubegleitung
Unternehmen
C und K Energiemanagement
Jan Krebs
Staatlich geprüfter Gebäudesystemtechniker;
Fachschule für Technik und Gestaltung in Flensburg, Schleswig-Holstein
Kontakt
info@ck-energiemanagement.de