Energieausweis

Pflicht erfüllt. Wert gesteigert.

Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben – wir erstellen ihn für Sie rechtssicher, schnell und individuell sowohl Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. So machen Sie Ihre Immobilie fit für Verkauf, Vermietung, CO2-Bilanz und für Förderung.
Energieausweis – was ist das eigentlich?
Der Energieausweis ist der offizielle Nachweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes – und in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.
Energieverbrauch
Zeigt, wie hoch der Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes ist.
Effizienzklasse
Stuft das Gebäude in eine Energieeffizienz-Klasse von A+ bis H ein.
Energieträger
Listet verwendete Energieträger wie Gas, Öl oder Strom auf.
Verbesserungen
Bietet konkrete Verbesserungs-Vorschläge für die Energieeffizienz.
Er ist 10 Jahre gültig und muss bei Verkauf, Vermietung oder Neubau vorgelegt werden.

Benötige ich einen Energieausweis?


Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig und muss bei Verkauf, Vermietung oder Neubau vorgelegt werden.


Ob beim Verkauf, bei der Vermietung, im Neubau oder nach einer Sanierung: Wir erstellen Ihren Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis rechtssicher nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und DIN V 18599.

Für alle öffentlich genutzten Gebäude ab 250 m².

Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 10.000 € – deshalb: frühzeitig erstellen lassen!



Energieausweis erstellen lassen
Verständlich, gesetzeskonform, förderfähig – wir erstellen den für Ihre Immobilie passenden Energieausweis.
Unsere Leistung im Überblick
Rechtssichere Erstellung nach GEG
Erstellung von Bedarfsausweisen nach DIN V 18599
Ausstellung von Verbrauchsausweisen nach Energieverbrauch
Prüfung auf Förderfähigkeit (z. B. KfW, iSFP, BEG)
Energieberatung inklusive
Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
10 Jahre Gültigkeit
Energieausweiserstellung nicht nur in Flensburg, Schleswig, Rendsburg, Eckernförde, Kiel und Neumünster sondern in gesamt Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen & Umgebung
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?

Bedarfsausweis

Basierend auf Gebäudedaten & Technik

Genauere Aussage bei Neubau/Sanierung
Pflicht bei unsanierten Altbauten

➡️Unser Tipp: Für Förderungen (z. B. KfW, iSFP) ist meist der Bedarfsausweis erforderlich.

Verbrauchsausweis

Basierend auf tatsächlichen Energieverbrauch

Ausreichend bei Bestandsgebäuden mit 5+ Wohneinheiten
Optional bei modernisierten Wohngebäuden

Unternehmen
C und K Energiemanagement
Jan Krebs
Staatlich geprüfter Gebäudesystemtechniker;
Fachschule für Technik und Gestaltung in Flensburg, Schleswig-Holstein
Kontakt
info@ck-energiemanagement.de

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