BAFA-Förderung für Fenster & Haustüren – Energetisch sanieren mit Zuschuss
Geld vom Staat – mehr Wohnkomfort, weniger Energieverbrauch
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung ihrer Bestandsgebäude. Dazu zählt auch der Austausch von Fenstern und Haustüren, um den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen.
Warum ist ein Energieberater notwendig?
Nur mit einem Energieeffizienz-Experten (EEE) wird Ihr Förderantrag überhaupt bewilligt. Der Experte sorgt dafür, dass:
✅ Ihre neuen Fenster & Türen den U-Wert-Anforderungen entsprechen,
✅ die Maßnahme in ein energetisches Gesamtkonzept eingebettet ist (z. B. iSFP),
✅ der Antrag korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.
Hinweis:
Mit iSFP gibt es zusätzlich 5 % Förderbonus!
💶 Förderhöhe & Voraussetzungen
Fördersatz
iSFP-Bonus
Max. förderfähige Kosten
Mindestinvestition
Gebäudealter
Energieberater Pflicht
15 % der förderfähigen Kosten
+5 % bei Umsetzung laut individuellem Sanierungsfahrplan
30.000 € pro Wohneinheit (mit iSFP: bis zu 60.000 €)
300 € brutto
Mind. 5 Jahre zum Antragszeitpunkt
Ja
🛠️ Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert wird der Austausch von:
Fenstern
Außentüren
Voraussetzung: Die neuen Bauteile müssen bestimmte U-Wert-Grenzen einhalten. U-Wert-Grenzen (Wärmedurchgangskoeffizienten) geben an, wie gut ein Bauteil (z. B. Fenster oder Tür) Wärme dämmt. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmwirkung – also weniger Wärmeverlust.
Für die BAFA-Förderung gelten folgende typische U-Wert-Grenzen (maximale Werte):
Fenster
≤ 0,95
Haustüren
≤ 1,30
Dachflächen-Fenster
≤ 1,00 – 1,40 (je nach Typ)